Fleisch, Käse und Nüsse von oben

Tipps rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum

Tipps rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum

In allen Supermärkten gibt es in den Regalen unzählige Lebensmittel, die individuelle Lagerbedingungen benötigen. Einen wichtigen Anhaltspunkt, wie lange ein Lebensmittel aufbewahrt werden kann, bietet die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Festlegung des Haltbarkeitsdatums liegt dabei im Ermessen des Herstellers. Daher kann es vorkommen, dass gleichartige Lebensmittel verschiedener Hersteller unterschiedliche Mindesthaltbarkeitsdaten haben. Viele Menschen greifen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nach einem neuen Produkt. Und das gestaltet sich in einer von Überfluss geprägten Gesellschaft relativ einfach. Schließlich ist alles, was das Herz begehrt, in Massen vorhanden. Wer jedoch unachtsam und zu schnell noch genießbare Lebensmittel entsorgt, wirft nicht nur Geld zum Fenster heraus. Diese Verschwendung ist insbesondere aus ökologischen und ethischen Gründen nicht vertretbar. Wie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum umzugehen ist und welche Unterschiede es zum Verbrauchsdatum gibt, wird in diesem Artikel aufgezeigt.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum – nur ein grober Richtwert?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezeichnet jenes Datum, zu welchem das Lebensmittel in jedem Fall seine Form, Konsistenz, sein Aussehen als auch seinen Geschmack beibehält. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder überschritten, so ist nicht mit einem plötzlichen Verderben der Lebensmittel zu rechnen. Der Vorgang des Verderbens nimmt einige Zeit in Anspruch und richtet sich nicht nach dem MHD. Dieses gilt lediglich als grober Richtwert.

Zahlreiche Lebensmittel sind nach Ablaufen des Mindesthaltbarkeitsdatums sogar noch Monate haltbar, andere Wochen oder ein paar Tage. Hier kommt es wiederum auf die Art des Produktes an. Doch wie findet der Verbraucher heraus, ob das Lebensmittel noch zu verzehren ist oder tatsächlich lieber entsorgt werden soll? Hierbei helfen die Sinne. Der erste Blick auf das Aussehen verrät bereits, ob es optische Veränderungen wie Bläschenbildung, Flecken, untypische Wässerung oder Trockenheit gibt. In diesem Fall ist vom Verzehr abzuraten.

Bei Schimmelpilzen ist besondere Vorsicht geboten. Da man weder erkennen noch schmecken oder riechen kann, wie weit der Schimmel sich verbreitet hat, sollten mit Schimmel befallene Lebensmittel gänzlich entsorgt werden.

Manchmal kommt es vor, dass Lebensmittel zwar noch gut aussehen, doch einen fragwürdigen, z.B. süßlichen, säuerlichen/stechenden Geruch haben. Auch dann gilt es, sich vom Produkt zu trennen. Der Geschmackstest sollte erst nach dem Blick als auch nach der Kontrolle über die Nase erfolgen. Ein kleiner Bissen genügt und schon wird klar, in welchem Zustand sich das Produkt befindet. Ist noch alles wie gewohnt, muss das Produkt nicht weggeworfen werden.
 

Das Verbrauchsdatum beachten

Leicht verderbliche Waren, wie z.B. Hackfleisch, sind nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern mit einem Verbrauchsdatum versehen. Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum müssen sich Verbraucher hier unbedingt an das Datum halten. Ist es bereits überschritten, sollte das jeweilige Produkt unbedingt entsorgt werden. Der Verzehr verdorbener Lebensmittel kann zu Erbrechen, Fieber und Durchfall führen. Menschen mit einem schwachen Immunsystem und Kinder müssen aufgrund einer Lebensmittelvergiftung nicht selten ins Krankenhaus.

Ein weiterer Unterschied zum Mindesthaltbarkeitsdatum besteht im Umgang der Supermärkte mit Produkten, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist. Laut Gesetzgeber dürfen diese nicht mehr verkauft werden. Bei MHD-abgelaufenen Waren gestaltet sich das anders. Hier offeriert der Markt überwiegend niedrigere Preise für abgelaufene Produkte, um den Verkauf dieser Waren zu beschleunigen. Er sollte jedoch gewährleisten können, dass die Artikel tatsächlich noch verzehrbar sind. Zudem sind die Händler dazu verpflichtet, Ware mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum entsprechen zu kennzeichnen.

Die optimale Lagerung verlängert die Lebensdauer

Die perfekte Lagerung gibt es nicht. Sie richtet sich immer nach den jeweiligen Anforderungen der Lebensmittel.

Trockene Lebensmittel – wie Nudeln, Reis, Müsli und ähnliche – halten sich dann besonders lang, wenn sie verschlossen in einer Dose gelagert werden. Idealerweise verschließt der Verbraucher diese luftdicht, sodass weder Kleintiere noch Sauerstoff an das Produkt gelangen können.

Eier sollten 28 Tage nach dem Legedatum im Kühlschrank aufbewahrt werden. Beschädigte Eier sollten vorsichtshalber entsorgt werden. Die Gefahr, dass Bakterien ins Innere des Eis gelangt sind, ist sehr groß. Ansonsten lässt sich bei Eiern leicht ein Frischetest durchführen. Dazu wird das rohe Ei in ein mit Wasser gefülltes Glas gelegt. Sinkt das Ei nach unten, ist es noch frisch. Schwimmt das Ei an der Wasseroberfläche, ist es verdorben. Steht es leicht schräg im Wasser, sollte es nur durch gegart verzehrt werden.

Brot ist nicht besonders lange haltbar. Helles Brot hält sich ca 3 Tage frisch. Dunkles Brot kann bis zu einer Woche aufbewahrt werden. Es eignet sich aber sehr gut zum Einfrieren. Im Kühlschrank sollte Brot nicht gelagert werden, da es so schnell trocken wird.

Milch und Milchprodukte sollten stets im Kühlschrank aufbewahrt werden. Bei Joghurt, Quark und Käse ist auf Schimmelbefall zu achten.
Fleisch, Wurst und Fisch gehören auf jeden Fall in den Kühlschrank. Fisch und Hackfleisch sollten möglichst noch am gleichen Tag zubereitet und verzehrt werden

Obst und Gemüse behalten ihre Nährstoffe und Vitamine am besten, wenn sie an einem kühlen und lichtgeschützten Ort lagern. Salat ist im Gemüsefach des Kühlschranks am besten aufgehoben.

Häufig bleiben Reste von Lebensmitteln übrig. Diese lassen sich meist hervorragend einfrieren. Auch das Einkochen, Einlegen oder Trocknen ist eine gute Möglichkeit, nicht verbrauchte Lebensmittel zu einem späteren Zeitpunkt zu verzehren.