Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

(nachfolgend AGBs genannt)

Stand Mai 2013

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

    Sofern schriftlich ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich die nachstehenden AGBs für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware, erkennt der Käufer diese AGBs an. Etwaigen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Dem Käufer stehen daher nur die in diesen AGBs geregelten Ansprüche zu. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.  

    Basis der Zusammenarbeit und Grundvoraussetzung aller über diese AGBs hinausgehenden Vereinbarungen mit dem Käufer sind:

    Die derzeitige Struktur (z.B. Anzahl der Geschäfte, Geschäftsgröße, Vertriebslinien, Inhaberschaft) des Käufers und der aktuelle Geschäftsumfang (z.B. Sortiment, Anzahl von Vermarktungsaktivitäten wie z.B. Handzettel, Netto-Umsatz). Zur Unternehmensgruppe des Käufers gehören alle Unternehmen an denen der Käufer unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50% der Anteile beteiligt ist.

    Wenn sich die Zahl der zur Unternehmensgruppe des Käufers gehörenden Unternehmen in Deutschland oder der Gesamtumsatz des Käufers mit unseren Produkten in Deutschland, z.B. durch die Übernahme von Vertriebslinien und/oder Geschäften eines anderen Käufers um mehr als 10% verändert, ist der Käufer verpflichtet, uns hierüber unverzüglich zu informieren. In einem derartigen Veränderungsfall sind wir berechtigt, die Bestimmungen bestehender Vereinbarungen auf Basis dieser bisherigen Regelungen zu modifizieren. Sollte es jedoch vor Vollzug der Änderung zu keiner Einigung in Bezug auf die erforderliche Modifizierung kommen, endet die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung. Von uns bestätigte Aufträge werden jedoch über die Vertragsbeendigung hinaus noch ausgeführt.

    Alle über diese AGBs hinausgehenden Vereinbarungen finden nur auf den Käufer und die ggfs. vom Käufer vertretenen Unternehmen Anwendung. Sie sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht auf neu mit dem Käufer verbundene Unternehmen übertragbar und nur für die Geschäftsbeziehung in Deutschland gültig. Diese Regelung gilt insbesondere auch für Zusammenschlüsse von Käufern zu neuen Einkaufsverbänden oder den Wechsel des Käufers in ein neues Einkaufs- und/oder Verrechnungs-Kontor.

  2. Vertragsabschluss, Preis

    Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt frachtfrei zur Empfangsstation innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern eine Mindestauftragsgröße von EURO 1.800,00 (Netto-Rechnungswert) nicht unterschritten wird. Für Lieferungen unter diesem Wert berechnen wir die tatsächlichen Transportkosten, mindestens jedoch eine Transportkosten-Pauschale von EURO 75,00 pro Palette.

    Wir behalten uns das Recht vor, den Produktions- und Auslieferungsstandort eines Produktes jederzeit zu ändern. Hiermit eventuell verbundene Auswirkungen bei vereinbarten Ab-Werk-Konditionen liegen beim Käufer.

  3. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    Unsere Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zahlbar. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Maßgebend für die Erfüllung des Zahlungsziels ist der Tag des Zahlungseingangs auf unserem Konto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Käufer ohne weitere Mahnung im Verzug. Wenn mehrere offene Rechnungen vorhanden sind, werden eingehende Zahlungen grundsätzlich zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung verwendet.

    Bei Überschreitung von Zahlungsterminen sind gemäß § 288 BGB mindestens Verzugszinsen von 9% über dem jeweiligem Basiszinssatz zu zahlen.

    Treten beim Käufer wesentliche Vermögensverschlechterungen ein, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung und ungeachtet etwa hereingenommener Wechsel – sofort fällig. Wir sind – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer nicht binnen 7 Tagen nach unserer entsprechenden Zahlungsaufforderung mit Rücktrittsandrohung unsere sämtlichen Forderungen ausgleicht.

    Der Käufer darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

  4. Liefertermin, Teillieferung, Gefahrübergang

    Liefertermine und -fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

    Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren außergewöhnlichen und von uns nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Mangel an Roh-/Hilfsstoffen, Energie-/Wasserversorgungsschwierigkeiten oder behördlichen Eingriffen) – auch wenn sie bei Vor-Lieferanten auftreten – sind wir berechtigt, die Lieferfrist in angemessenem Umfang zu verlängern oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Über das Eintreten entsprechender Ereignisse werden wir dem Käufer – soweit möglich – unverzüglich Nachricht geben. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer kann bei Teillieferung vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er nachweist, dass die teilweise Vertragserfüllung für ihn wirtschaftlich nicht verwertbar ist. Im Falle von Miss- oder Minderernten bei der für unsere Erzeugnisse bestimmten Rohware sind wir berechtigt, die vereinbarten Liefermengen in dem Verhältnis zu kürzen, in dem die tatsächlichen Rohwarenlieferungen zu den geplanten Rohwarenmengen stehen.

    Bei Überschreiten verbindlicher Liefertermine oder -fristen durch uns ist der Käufer – außer bei Fixgeschäften – erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von wenigstens 3 Wochen zum Rücktritt vom verzögerten Teil unserer Leistung berechtigt.

    Der Ersatz eines Verzugsschadens bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, ansonsten wird der Schadenersatz beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren typischen Schaden.

    Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht am Lagerort mit Verladung auf ein eigenes oder fremdes Transportmittel, sei es nach unserer Wahl oder nach Wahl des Käufers bei Selbstabholung, über.

  5. Leihgut

    Leihgut bleibt unser Eigentum. Erfolgt die für uns kostenfreie Rückgabe nicht binnen sechs Monaten nach Lieferung, sind wir berechtigt, eine spätere Rücknahme abzulehnen und stattdessen Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt bei Beschädigung oder Verlust von Leihgut.

    Bei Anlieferung auf Euro-Paletten ist Zug um Zug die gleiche Anzahl tauschfähiger Paletten zurückzugeben, mit gleichem Brandzeichen und in gleicher Qualitätsklasse (also: Neu, A, B und C). Für nicht zurückgegebene Euro-Paletten wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Palettenrücklieferung erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Käufers.

  6. Gewährleistung, Reklamationspflicht, EAN-Code

    a) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich beim Empfang zu untersuchen. Beschädigte, nicht bestellte oder fehlende Packstücke sind auf allen Ausfertigungen der Lieferpapiere gleichlautend zu vermerken und vom Empfänger und Transportfahrer zu unterschreiben. Die so ausgefüllten und unterschriebenen Lieferpapiere sind uns unverzüglich zu übersenden.

    b) Der Transportfahrer ist nicht berechtigt, weitergehende Erklärungen für uns abzugeben oder entgegenzunehmen. Sollte der Transportfahrer – aus welchem Grund auch immer – gleichwohl weitergehende Erklärungen abgeben, so können diese gegenüber uns keine Rechtswirksamkeit entfalten.

    c) Mängel - auch hinsichtlich der Codierung in den Fällen, in denen unsere Ware mit dem EAN-Code ausgezeichnet ist  – sind (abgesehen von den in a) geregelten Fällen) innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Woche nach Erhalt der Ware – bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Schadensfeststellung – schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Weist uns der Käufer einen Mangel an den von uns gelieferten Waren oder dem EAN-Code nach, sind wir unter Ausschluss weiterer Verpflichtungen nur zur Ersatzlieferung Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verpflichtet. Lehnen wir die Ersatzlieferung ab oder schlägt diese fehl, kann der Käufer in diesen Fällen nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder wegen evtl. Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, wenn eine andere als die vertraglich vereinbarte Ware geliefert worden ist.

    d) Wir haben einen Anspruch auf Rücknahme beschädigter Ware.  Beschädigte Displays können nur komplett zurückgegeben werden.

    e) Rücksendungen reklamierter Ware bedürfen immer der vorherigen schriftlichen Absprache mit uns und werden ausschließlich durch uns organisiert.  

    f) Reklamationen zu Preisen und Rechnungsstellung können nur innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum berücksichtigt werden.

    g) Als mangelfrei angenommene Ware kann nicht an uns zurückgegeben werden, es sei denn, es handelt sich um von uns anerkannte verdeckte Mängel.

  7. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

    Bis zur Erfüllung sämtlicher uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen jetzt oder künftig zustehenden Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, auch der jeweiligen Saldoforderung aus einem etwaigen uneigentlichen oder echten Kontokorrent, bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Verkehrswert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so überträgt er uns schon jetzt einen Miteigentumsanteil nach Maßgabe des Brutto-Rechnungswertes der eingesetzten Vorbehaltsware. Die neuen Sachen werden vom Käufer für uns unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt.

    Endverkaufsfertige Ware darf bis zum vollständigen Ausgleich unserer Kaufpreisforderung nicht bearbeitet oder verändert werden. Der Käufer tritt hiermit bereits alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entstehen. Im Falle der Veräußerung oder sonstigen Verbindung mit Sachen, an denen Rechte Dritter bestehen, wird nur der unserem Brutto-Rechnungsbetrag entsprechende Teilbetrag an uns abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach dieser Ziff. 7, erster Absatz. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Käufer ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfalls des Käufers können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung und/ oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen und diese sofort abzuholen und zu diesem Zweck ungehindert die Geschäfts- und Lagerräume des Käufers zu betreten sowie nach unserer Wahl die Vorbehaltsware zu verwerten. Weitergehende Rechte unsererseits werden durch die Inbesitznahme der Vorbehaltsware nicht berührt. Der Käufer hat uns vor Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen. Die zur Abwehr der Eingriffe Dritter entstandenen Kosten sind uns vom Käufer zu erstatten. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.                                               

  8. Haftung, EAN-CodeWir haften auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Delikt – außer für zugesicherte Eigenschaften - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Sofern eine wesentliche Vertragspflicht von uns fahrlässig verletzt wird, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht-Versicherung beschränkt.

    Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.

    Nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir – sofern wir Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind und als solche zu haften haben – gegenüber Benutzern und Verbrauchern. Die Haftung gegenüber Herstellern wird ausgeschlossen.

  9. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Sitz unseres Lieferbetriebes. Erfüllungsort für Zahlungen ist Hamburg. Ergänzend zu diesen Bedingungen gilt deutsches Recht, die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.  

    Sollten im Verlauf der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer Meinungsverschiedenheiten entstehen, so sollen diese gütlich beigelegt werden. Sollte dies wider Erwarten einmal nicht möglich sein, sollen für einen derartigen Fall für sämtliche Meinungsverschiedenheiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Ansprüche aus Schecks und Wechseln, sofern es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen handelt, die für Hamburg zuständigen Gerichte entscheiden. 

    Wir sind ferner berechtigt, bei den für den Ort unseres jeweiligen Lieferbetriebes, dem Geschäftssitz des Käufers oder dem für die jeweilige Empfangsstelle des Käufers zuständigen Gerichten, zu klagen.

  10. Datenverarbeitung

    Ihre Daten werden EDV-mäßig gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO).
     

CARL KÜHNE KG (GmbH & Co.)