Code of Conduct



Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen der Carl Kühne KG (GmbH & Co.) an ihre Lieferanten von Rohstoffen und Verpackungsmaterialien bezüglich ihrer Verantwortung für Mensch, Umwelt und Business Practices. Die nachfolgenden vorliegenden Grundsätze orientieren sich an den Grundprinzipien der internationalen Arbeitsorganisationen (International Labour Organization, ILO) und dem ETI Base Code.

Der Code of Conduct für Lieferanten ist integraler Bestandteil der Lieferantenverträge und stellt die Grundlage für unsere Geschäftsbeziehungen dar. Die Carl Kühne KG (GmbH & Co.) behält sich das Recht vor, bei Veränderungen der gesetzlichen bzw. normativen Rahmenbedingungen die Anforderungen dieses Code of Conduct anzupassen. In diesem Fall erwartet die Carl Kühne KG (GmbH & Co.) von ihren Lieferanten, solche angemessenen Änderungen zu akzeptieren.

Durch den Lieferanten ist sicherzustellen, dass alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelungen mit Relevanz zu den Anforderungen des vorliegenden Code of Conduct umgesetzt bzw. angewendet werden. Die Carl Kühne KG behält sich das Recht vor, die Umsetzung im Rahmen eines Kundenaudits zu verifizieren. Wird der Verhaltenskodex nicht eingehalten, kann dies zum Abbruch der entsprechenden Geschäftsbeziehungen führen.

Die Aufrechterhaltung der Code of Conduct-Erfüllung ist durch organisatorische und systemische Maßnahmen gesichert. Die Anforderungen des vorliegenden Code of Conduct sind an Unterlieferanten, welche Produkte, Materialien oder Dienstleistungen für die Carl Kühne KG (GmbH & Co.) erbringen, zu kommunizieren.

Mit nachstehender Unterschrift bitten wir Sie zu bestätigen, die Bedingungen des Carl Kühne KG (GmbH & Co.) Code of Conduct gelesen und verstanden sowie die Bedingungen des Verhaltenskodex akzeptiert zu haben und die Einhaltung zu befolgen.

 

Einhaltung der Gesetze
Die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) werden eingehalten. Internationale Außenhandelsbestimmungen und Zollvorschriften werden respektiert.

 

Verbot von Korruption und Bestechung
Korruption und Bestechung sind nicht tolerierbar. Relevante Dokumente, Aufzeichnungen, Genehmigungen etc. der Carl Kühne KG sind transparent, korrekt, vertrauenswürdig und nicht manipuliert.

 

Verschwiegenheit und Datenschutz
Sämtliche aus der Zusammenarbeit mit der Carl Kühne KG erlangten Geschäfts- und Betriebsinformationen, die nicht rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht worden sind, unterliegen der Verschwiegenheit (Geheimhaltung) und dürfen gegenüber unbefugten Dritten nicht preisgegeben werden. Dies betrifft auch die Zeit nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung.

 

Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter
Keine Diskriminierung

Diskriminierung von Arbeitnehmern auf Grund von Rasse, Religion, Glauben, Familienstand, Mutterschaft, Alter, politischer Ausrichtung, nationaler Herkunft, Behinderung, Gesundheitsstand, sexueller Orientierung oder anderer Gründe ist ausgeschlossen.

Keine Zwangsarbeit

Die Carl Kühne KG akzeptiert keine Zwangsarbeit. Alle Mitarbeiter der Carl Kühne KG - Lieferanten besitzen eine legale Arbeitsgenehmigung und sind frei, das Betriebsgelände nach Arbeitsende zu verlassen. Persönliche Dokumente oder Besitz werden nicht vom Arbeitgeber zurückgehalten. Das Unternehmen behandelt seine Mitarbeitenden mit Würde und Respekt. Die Anwendung von körperlicher und verbaler Gewalt, sexuelle Belästigung sowie Nötigung werden nicht geduldet.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Vor Arbeitsantritt wird mit jedem Mitarbeiter ein verständlicher, schriftlicher Arbeitsvertrag, welcher alle relevanten arbeitsvertraglichen Bedingungen beinhaltet, geschlossen. Das Arbeitsverhältnis darf gemäß den vertraglichen Bedingungen ohne Einkommensverluste oder Strafzahlungen beendet werden. Die Carl Kühne KG duldet keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften oder disziplinarische Maßnahmen; Arbeitnehmer inkl. Subarbeitnehmern und Zeitarbeitnehmern haben das Recht, gegen Verweise, Disziplinarmaßnahmen oder Entlassung zu klagen. Mitarbeiter erhalten alle Zuwendungen, wie z. B. Krankenversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, die ihnen gesetzlich zustehen.

Die Zahlung angemessener Löhne

Der Lieferant der Carl Kühne KG sorgt für die Einführung eines transparenten und vertrauenswürdigen Systems zur Erfassung von Arbeitszeiten und Entgeltzahlungen. Mitarbeiter werden zumindest mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt. Es besteht keine Pflicht, eine Pfand- oder Kautionszahlung zu entrichten. Arbeitnehmer bezahlen nicht direkt oder indirekt für die Rekrutierungsprozedur. Falls ein Vermittlungsagent eine Provision fordert, so wird diese vom Arbeitgeber ersetzt. Arbeitnehmer werden nicht aufgefordert Sicherheiten zu hinterlegen oder verspätete Lohnzahlungen zu akzeptieren. Arbeitgeberkredite oder Vorschusszahlungen dienen nicht dazu, den Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden.

Gewährleistung angemessener Arbeitszeiten

Lieferanten der Carl Kühne KG müssen die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit inkl. Überstunden einhalten. Mitarbeiter haben das Recht auf mindestens einen freien Tag pro Woche. Überstunden sind eine freiwillige Leistung. Mitarbeitern wird entsprechend der geltenden Gesetzgebung, lokalen Traditionen und anderen Standards Freizeit gewährt.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit wird sowohl bei Lieferanten als auch bei Unterlieferanten nicht eingesetzt. Der Lieferant ist jederzeit in der Lage, die Altersnachweise von allen Mitarbeitern vorzulegen. Die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer werden geschützt.


Vereinsfreiheit

Das Recht aller Arbeiter, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen, wird ausdrücklich anerkannt. Arbeitnehmervertreter dürfen keiner Diskriminierung ausgesetzt sein und sollen Zugang zu all jenen Arbeitsstätten erhalten, zu denen sie ihn zur Ausübung ihrer Vertreterfunktion benötigen. Die Arbeitgeber haben den Aktivitäten der Gewerkschaften grundsätzlich offen und positiv gegenüberzustehen. In Ländern, in denen dieses Recht durch Gesetze reguliert, eingeschränkt oder verhindert wird, verhindert der Lieferant nicht die Umsetzung alternativer, freier und unabhängiger Vereinsfreiheit.

 

Arbeitnehmerorganisationen
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

Die Carl Kühne KG erwartet von jedem Lieferanten, dass seine Mitarbeiter keinen schweren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt werden, welche eine unmittelbare tödliche Gefahr oder dauerhafte Schädigung darstellen. Der Lieferant verpflichtet sich, ein angemessenes Arbeitssicherheitssystem sowie Brandschutzprogramm einschließlich einer Arbeitsroutine zur Berichterstattung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen bezüglich Vorfällen und Unfällen aufzubauen und anzuwenden. Durch eine angemessene Gefährdungsbeurteilung erkennt der Lieferant die mit der Arbeit verbundenen Risiken an und sorgt für die bestmöglichen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten.

Der Lieferant stellt allen Mitarbeitern eine Unfallversicherung, die medizinische Versorgung von Arbeitsunfällen und Kompensation von dauerhaften Schädigungen sicherstellt, zur Verfügung. Angemessene persönliche Schutzausrüstung, Schutzkleidung sowie Erste-Hilfe-Ausrüstung sind in angemessener Art und ausreichender Anzahl für alle Mitarbeiter verfügbar. Die Carl Kühne KG legt einen besonderen Wert auf die Gewährleistung sicherer und hygienischer Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter in der gesamten Lieferkette. Pausen- und Sozialräume sowie Wohn- und Schlafstätten sind in angemessener Anzahl vorhanden und entsprechen mindestens den internationalen sozialen Standards. Der Lieferant muss allen Mitarbeitern den schnellen Zugang zu sauberem Trinkwasser ermöglichen. Die Arbeits- sowie Aufenthaltsräume sind auf eine angemessene Weise belüftet bzw. geheizt.

 

Umweltschutz
Es gibt keinen Fall von schwerer Umweltverschmutzung in dem Sinne, dass die Verschmutzung leicht über den Unternehmensbereich hinaus einen negativen Effekt auf die Umwelt haben kann und nur schwer zu beheben wäre. Verfahren und Standards sowohl für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen.

 

Lieferkette
Die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct ist innerhalb der Lieferkette und somit bei den Lieferanten angemessen zu fördern. Die Grundsätze der Nicht-diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten sind sicher einzuhalten.

 

Dieser Verhaltenskodex legt nur die Minimalanforderungen fest. Die Carl Kühne KG lässt deshalb nicht zu, dass die Anforderungen und Bedingungen dieses Kodex als Maximalanforderungen verstanden werden.